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   BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67   

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https://dejure.org/1967,6120
BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67 (https://dejure.org/1967,6120)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1967 - 4 StR 120/67 (https://dejure.org/1967,6120)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1967 - 4 StR 120/67 (https://dejure.org/1967,6120)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Verführung männlicher Jugendlicher zur gleichgeschlechtlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Selbst wenn diese in der Pubertät stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, wie über ein an ihnen verübtes Sittlichkeitsverbrechen, kann der Richter die Unterstützung eines Sachverständigen in der Regel entbehren, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher in diesem Entwicklungsstadium vertraut ist, mag auch in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten sein (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Selbst wenn diese in der Pubertät stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, wie über ein an ihnen verübtes Sittlichkeitsverbrechen, kann der Richter die Unterstützung eines Sachverständigen in der Regel entbehren, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher in diesem Entwicklungsstadium vertraut ist, mag auch in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten sein (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Selbst wenn diese in der Pubertät stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, wie über ein an ihnen verübtes Sittlichkeitsverbrechen, kann der Richter die Unterstützung eines Sachverständigen in der Regel entbehren, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher in diesem Entwicklungsstadium vertraut ist, mag auch in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten sein (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Selbst wenn diese in der Pubertät stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, wie über ein an ihnen verübtes Sittlichkeitsverbrechen, kann der Richter die Unterstützung eines Sachverständigen in der Regel entbehren, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher in diesem Entwicklungsstadium vertraut ist, mag auch in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten sein (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Ob sie notwendig ist, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Falles (BGH NJW 1961, 1636).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67
    Selbst wenn diese in der Pubertät stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, wie über ein an ihnen verübtes Sittlichkeitsverbrechen, kann der Richter die Unterstützung eines Sachverständigen in der Regel entbehren, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher in diesem Entwicklungsstadium vertraut ist, mag auch in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten sein (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
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